109 III 112 E. 2 S. 115). Es bestehen im vorliegenden Fall keinerlei Hinweise, dass diese bei der Beschwerdeführerin nach dem anwendbaren italienischen Recht nicht gegeben wäre. 3.2 Andererseits stellt sich die Frage, ob eine ausländische Konkursmasse legitimiert ist, in der Schweiz einen Anspruch gegen einen Drittschuldner geltend zu machen bzw. gegen diesen eine Forderung in Betreibung zu setzen. Im schweizerischen Konkursrecht gilt das Territorialitätsprinzip, nach welchem ein im Ausland eröffneter Konkurs in der Schweiz grundsätzlich keine Rechtswirkung entfaltet. Daran knüpft auch der oben genannte BGE 129 III 683 an.