___ Beschwerde an die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern. Mit Entscheid vom 24. Mai 2004 wies diese die Beschwerde ab. Die Z.________ gelangt mit Beschwerde vom 7. Juni 2004 (rechtzeitig) an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts. Sie beantragt im Wesentlichen die Aufhebung des angefochtenen Entscheids der Aufsichtsbehörde. Zudem solle das Betreibungsamt aufgefordert werden, eine neue Pfändung zu vollziehen und X.________ zu Vermögensentäusserungen der letzten fünf Jahre zu befragen und dessen Antworten mittels entsprechenden Urkunden (Steuererklärung, Bankkontoauszüge etc.) zu überprüfen.