beim Betreibungs- und Konkursamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Aarwangen - in dessen Zuständigkeitsbereich X.________ seinen Wohnsitz unterdessen verlegt hatte - das Fortsetzungsbegehren ein. Mit Schreiben vom 21. August 2003 ersuchte die Z.________ das Betreibungsamt, X.________ anlässlich der bevorstehenden Pfändung zu allfälligen (paulianisch anfechtbaren) Vermögensentäusserungen zu befragen. Am 22. August 2003 vollzog das Betreibungsamt die Pfändung, ohne dass indes eine Befragung zu Vermögensentäusserungen erfolgte. Dagegen erhob die Z.________ Beschwerde an die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern.