Die Steigerungsbedingungen wurden vom 29. Oktober bis und mit 7. November 2002 aufgelegt und sahen in Ziffer 1 vor, was folgt: Die Grundstücke werden nach dreimaligem Aufruf des höchsten Angebotes zugeschlagen, sofern das jeweilige Höchstangebot bei den Einzelrufen Fr. 5'000.00 übersteigt. Beim Gesamtruf muss das Höchstangebot den Betrag von Fr. 125'000.00 übersteigen. Die Grundstücke werden vorerst einzeln, Nr. ..., Nr. ..., usw., ausgerufen. Hernach erfolgt ein Gesamtruf für sämtliche 25 Grundstücke zusammen. Die Meistbietenden bei den Einzelrufen bleiben an ihre Angebote gebunden, bis der Gesamtruf erfolgt ist.