dass ihm entweder die Mitteilungen des Betreibungsamtes direkt nach Z.________ zugestellt würden, oder einen Vertreter zu bestimmen, welcher für ihn innert Frist allfällige Handlungen vorzunehmen habe. Im Weiteren habe der Beschwerdeführer die Beschwerdefrist zur Anfechtung der Versteigerung verpasst. c) Der inhaftierte Schuldner ist in seiner Bewegungsfreiheit und manchmal in seinen psychischen Kräften eingeschränkt, weshalb ihm das Gesetz die Möglichkeit gewährt, seine Interessen angemessen zu wahren; deshalb hat das Betreibungsamt gemäss Art. 60 SchKG dem Verhafteten, der keinen Vertreter hat, eine Frist zur Bestellung eines Vertreters einzuräumen.