Er beantragt im Wesentlichen, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben, die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen und die Nichtigkeit von Betreibungshandlungen festzustellen; sodann ersucht er um unentgeltliche Rechtspflege. Die Aufsichtsbehörde schliesst auf Abweisung der Beschwerde, wobei den Gegenbemerkungen eine Erklärung von Richter C.________ beiliegt, dass er nicht Bankrat der Bank B.________ sei. Andere Vernehmlassungen wurden nicht eingeholt. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung: ________________________________________ 1.- Der Beschwerdeführer macht in formeller Hinsicht eine Befangenheit der am angefochtenen Entscheid mitwirkenden Gerichtspersonen C.___