Dieser neue Pfandausfallschein wurde A.________ am 29. Januar 2001 mit einem die Berichtigung erklärenden Schreiben zugestellt. Hiergegen erhob A.________ Beschwerde, welche die Aufsichtsbehörde des Kantons Schaffhausen über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen mit Entscheid vom 6. April 2001 abwies. B.- A.________ hat den Entscheid der Aufsichtsbehörde mit Beschwerdeschrift vom 20. April 2001 (rechtzeitig) an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen. Er beantragt im Wesentlichen, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben, die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen und die Nichtigkeit von Betreibungshandlungen festzustellen;