Darauf kann deshalb nicht eingetreten werden (E. 2 hiervor). 3.3 Nach dem Dargelegten hat die obere Aufsichtsbehörde kein Bundesrecht verletzt, indem sie befunden hat, die am 19. Oktober 2004 zugestellte Konkursandrohung sei rechtmässig erfolgt. 4. Das Beschwerdeverfahren ist - abgesehen von Fällen bös- oder mutwilliger Beschwerdeführung - kostenlos (Art. 20a Abs. 1 SchKG). Demnach erkennt die Kammer: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.