1. 1.1 In der gegen X.________ (für eine Forderung des Kantons Zürich von Fr. 4'558.50 zuzüglich Kosten) angehobenen Betreibung Nr. xxxx (Betreibungsamt Zürich 1) wurde im Jahre 2001 der Liquidationsanteil des Schuldners am unverteilten väterlichen Nachlass gepfändet (Pfändungsurkunde vom 22. Mai 2001). Nachdem der Gläubiger das Verwertungsbegehren gestellt hatte und eine Einigungsverhandlung erfolglos verlaufen war, wies das Bezirksgericht Zürich als untere Aufsichtsbehörde mit Beschluss vom 19. Juni 2002 das Betreibungsamt an, den fraglichen Nachlass bezüglich des gepfändeten Liquidationsanteils unter Mitwirkung der nach Art.