Am 3. März 2005 erliess das Betreibungsamt auf Begehren von Z.________ die Konkursandrohung und stellte diese der Betreibungsschuldnerin am 11. März 2005 zu. Gegen die Konkursandrohung erhob die X.________ GmbH Beschwerde, welche der Präsident I des Bezirksgerichts Bremgarten als untere Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen abwies. Das Obergericht des Kantons Aargau, Schuldbetreibungs- und Konkurskommission, als obere Aufsichtsbehörde wies die von der X.________ GmbH erhobene Beschwerde mit Entscheid vom 30. Mai 2005 ebenfalls ab. Die X.______