2. Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Beschwerdegegnerin (Y.________ AG, vertreten durch Rechtsanwalt Markus Diggelmann), dem Betreibungsamt Arbon, Walhallastrasse 2, Amtshaus, 9320 Arbon, und dem Obergericht des Kantons Thurgau, als kantonale Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 17. Juni 2004 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: