174 mit Hinweis auf die Botschaft 1993 314). Einzelne Autoren sind der Ansicht, der generelle Vorrang der im Hinblick auf die Einziehung angeordneten Beschlagnahme gegenüber Gläubigerinteressen sei nicht gerechtfertigt und schlagen verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor (Florian Baumann, Konkurrenz zwischen Staat und Zivilgläubigern beim Zugriff auf strafrechtlich beschlagnahmtes Vermögen, SZW 71/1999, S. 121 ff.). Eine Auseinandersetzung mit diesen Lehrmeinungen erübrigt sich aus folgenden Gründen: