960 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB ist auf das Grundstück mit Katasternummer 2, Gemeinde B.________, eine Verfügungsbeschränkung vorzumerken." Und das Verhöramt hat daraufhin verfügt: 1. Das Grundbuchamt March wird angewiesen, bezüglich des Grundstückes Katasternummer 2 in B.________ (Eigentümer Y.________) das Grundbuch zu sperren und eine Verfügungsbeschränkung im Grundbuch vorzumerken, wonach das Grundstück weder veräussert noch mit beschränkten dinglichen Rechten belastet werden darf. ..." In der Folge wurde die Grundbuchsperre gemäss dieser Verfügung im Grundbuch angemerkt. 3.2.2 Die Beschwerdeführerin unterzieht diese Verfügung in verschiedener Hinsicht der Kritik.