C. Mit Eingabe vom 22. Juni 2005 hat die Bank X.________ die Sache an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen. Sie beantragt, der angefochtene Beschluss vom 9. Juni 2005 sowie derjenige des Bezirksgerichts Höfe (recte: March) vom 5. Mai 2005 seien aufzuheben. Das Betreibungsamt B.________ sei anzuweisen, die Verwertung des Grundstücks GB 1, KTN 2, fortzusetzen und dieses Grundstück zu versteigern. Das Kantonsgericht Schwyz hat anlässlich der Aktenübersendung beantragt, die Beschwerde abzuweisen (Art. 80 OG). Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt. Die Kammer zieht in Erwägung: