__ Beschwerde bei der unteren Aufsichtsbehörde und beantragte, dass "Steigerungsanzeige und Steigerungsinserat an die effektiven Verhältnisse angepasst und die geplante Steigerung aufgeschoben" werde. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, dass die Liegenschaft mit einem Beschlag durch den Verhörrichter belegt worden sei und das Strafverfahren, in welchem die Liegenschaft als Sicherheit für etwaige Forderungen blockiert worden sei, noch nicht abgeschlossen sei. Aufgrund des strafrechtlichen Beschlags und der damit verbundenen Unsicherheit sei eine faire Steigerung mit einem realistischen Preis nicht denkbar.