etwas anderes behauptet der Beschwerdeführer selber nicht. Unter diesen Umständen ist seine Kritik, die angefochtene Betreibungshandlung vom 10. Mai 2000 sei trotz eines nicht rechtskräftig beseitigten Rechtsvorschlages vorgenommen worden, unbehelflich. 3.- Das Beschwerdeverfahren ist grundsätzlich kostenlos (Art. 20a Abs. 1 SchKG). Demnach erkennt die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer: _________________________________________ 1.- Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2.- Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Betreibungsamt Z.___