3. Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegnerin (Y.________ AG in Liquidation, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Margareta Egli), dem Betreibungsamt Zug, Fischmarkt 1, Postfach, 6301 Zug, und dem Obergericht des Kantons Zug, Justizkommission, als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 17. Juni 2004 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: