_ AG hat mit Eingabe vom 3. Juni 2004 gegen den Entscheid des Obergerichts vom 19. Mai 2004 Beschwerde bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts eingereicht. Sie beantragt, das angefochtene Urteil des Obergerichts des Kantons Zug vom 19. Mai 2004 und damit die Konkursandrohung vom 28. April 2004 in der Betreibung Nr. xxx aufzuheben. Sodann stellt sie das Gesuch um aufschiebende Wirkung.