2. Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Beschwerdegegner (Kanton Solothurn, Rathaus, Rathausgasse, 4500 Solothurn 1, vertreten durch Fürsprecher Dr. Jürg Rieben, Jungfraustrasse 1, Postfach, 3000 Bern 6), dem Betreibungs- und Konkursamt Berner Oberland, Dienststelle Niedersimmental, und der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 29. Juli 2003 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: