A. In der vom Kanton Solothurn für Fr. 10'000'000.-- eingeleiteten Betreibung Nr. ... stellte das Betreibungs- und Konkursamt Berner Oberland, Dienststelle Niedersimmental, Z.________ den Zahlungsbefehl am 8. Januar 2003 an der angegebenen Schuldneradresse "..., X.________" persönlich zu. Mit Beschwerde vom 20. Januar 2003 bestritt Z.________ das schweizerische Betreibungsdomizil und machte geltend, im Januar 2001 in der Republik Zypern endgültig Wohnsitz begründet zu haben. Die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern legte ausführlich die Tatsachen dar, die gegen eine Verlegung des Lebensmittelpunktes im Sinn von Art.