__ vom 28. Juni 2006 (Postaufgabe), womit dieser Rechtsverweigerung und Ermessensüberschreitung gegenüber der unteren Aufsichtsbehörde geltend macht und das Gesuch um aufschiebende Wirkung stellt, in Erwägung, dass dem angefochtenen Beschluss entnommen werden kann, dass das Bezirksgericht Zürich mit Entscheid vom 2. November 2005 eine Beschwerde guthiess und das Konkursamt Aussersihl-Zürich anwies, eine Neuschätzung vorzunehmen, dass der Konkursit mit Eingabe vom 9. Juni 2006 beim Bezirksgericht Zürich als unterer Aufsichtsbehörde gegen die Neuschätzung erneut Beschwerde eingereicht hat,