Gegenstand Rechtsverweigerung/Rechtsverzögerung, SchKG-Beschwerde gegen den Zirkulationsbeschluss des Bezirksgerichts Zürich, 6. Abteilung als unterer kantonaler Aufsichtsbehörde über Konkursämter, vom 16. Juni 2006. Die Kammer hat nach Einsicht in den Beschluss des Bezirksgerichts Zürich (6. Abteilung) als unterer kantonaler Aufsichtsbehörde über Konkursämter vom 16. Juni 2006, womit die Beschwerde von X.________, welche dieser gegen die Neuschätzung der zu versteigernden Liegenschaft eingereicht hatte, abgewiesen wurde, soweit darauf eingetreten werden konnte, in die Eingabe von X._____