Am 24. Juni 2005 trafen das Schreiben der Beschwerdeführerin vom 10. Juni 2005 und die kantonalen Akten beim Bundesgericht ein. 1.4 Den Akten kann entnommen werden, dass der Entscheid der Aufsichtsbehörde der Beschwerdeführerin am 2. Juni 2005 zugestellt wurde. Am 3. Juni 2005 hat die 10tägige Beschwerdeschrift des Art. 19 Abs. 1 SchKG zu laufen begonnen, und endigte, weil der letzte Tag auf einen Sonntag fiel, am 13. Juni 2005 ( Art. 31 Abs. 3 SchKG).