am 18. März 2005 bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde. Mit Entscheid vom 3. Mai 2005 wurde das Rechtsmittel teilweise gutgeheissen und das Betreibungsamt A.________ angewiesen, die monatliche Pfändungsquote vom Einkommen der Arrestschuldnerin auf CHF 765.55 festzulegen. 1.3 Mit Schreiben vom 10. Juni 2005 reichte X.________ beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivil- und Strafrecht, Beschwerde gegen den Entscheid der Aufsichtsbehörde