20 der Steigerungsbedingungen hat; im Übrigen legt sie nicht dar (Art. 79 Abs. 1 OG), inwiefern die Duldung der angefochtenen Klausel, die nichts anderes als Art. 53 Abs. 1 VZG wiedergibt, andere Bestimmungen der VZG verletzen soll. Auf die Beschwerde kann insgesamt nicht eingetreten werden. 3.- Das Beschwerdeverfahren ist grundsätzlich kostenlos (Art. 20a Abs. 1 SchKG). Demnach erkennt die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer: _________________________________________ 1.- Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2.- Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, den Beschwerdegegnern (C.G.________, c/o Y.________; D.G.________;