1. Das Betreibungsamt Bucheggberg-Wasseramt vollzog in den gegen X.________ von Y.________ eingeleiteten Betreibungen die Pfändung (Nr. 1; Gruppe Nr. www) und pfändete den Liquidationsanteil an GB B.________ Nr. 2, 106/1000 an Grundstück Nr. 3 mit Sonderrecht an der 3,5-Zimmerwohnung (Pfändungsurkunde vom 7. April 2005). Hiergegen erhob X.________ Beschwerde, welche die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn mit Urteil vom 7. Juni 2005 abwies, soweit darauf eingetreten wurde.