2. Dieses Urteil wird den Beschwerdeführerinnen, dem Konkursamt A.________ und der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 24. Juni 2004 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: