Zur Versteigerung gelangen sollte eine verbindliche Verkaufsoption zugunsten der Konkursverwaltung, wobei der Kaufpreis sofort in bar zu hinterlegen sei; im Gegenzug werde die Konkursverwaltung die Stimmrechte für das Aktienpaket in Sinne des Höchstbieters ausüben. Anlässlich dieser Versteigerung vom 19. Juni 2003, an der unter anderem Vertreter der X.________ GmbH und der Y.________ AG teilnahmen, wurde der Zuschlag dem Schuldner bei Fr. 77'000.-- erteilt.