A. Am 6. August 2002 wurde über Z.________ das Konkursverfahren eröffnet. Dieses wurde am 27. August 2002 eingestellt und am 14. September 2002 geschlossen, nachdem kein Gläubiger innert Frist den verfügten Kostenvorschuss beigebracht hatte. Am 13. November 2002 teilte die Y.________ AG dem Konkursamt A.________ mit, dass der Konkursit mit 450 Namenaktien zum Nominalwert von je Fr. 100.-- an ihr beteiligt sei. Nachdem die Y.________ AG den für die Wiederaufnahme erforderlichen Kostenvorschuss von Fr. 4'000.-- deponiert hatte, bewilligte das Konkursgericht am 6. Mai 2003 die Wiederaufnahme des Konkurses im summarischen Verfahren. Mit Einladung vom 30. Mai 2003 informierte die Y._____