A. Am 25. November 2002 gelangte Z.________ an den kantonalen Datenschutzbeauftragten und am 16. Dezember 2002 an die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, wo er Aufschluss darüber verlangte, welche konkreten Einträge über seine Person in den Registern des Betreibungs- und Konkursamtes A.________ existierten. Aufgrund dieser Anfrage erteilte ihm das entsprechende Betreibungs- und Konkursamt am 15. Januar 2003 eine aus 43 Bildschirmausdrucken und einer dreiseitigen Erläuterung bestehende Auskunft, und es stellte hierfür eine Gebührenrechnung gemäss GebV SchKG von Fr. 449.--.