Die postalische Abholfrist lief somit vom 14. bis zum 20. Februar 2002 und die Beschwerdefrist von zehn Tagen vom 21. Februar bis zum 4. März 2002, zumal der zehnte Tag (2. März) auf einen Samstag fiel. Die am 30. Mai 2002 zur Post gebrachte Beschwerde ist daher verspätet.