A. A.a Im Auftrag des Konkursamtes Freiburg hatte das Betreibungs- und Konkursamt Berner Oberland, Dienststelle Obersimmental-Saanen, die landwirtschaftlichen Liegenschaften N.________-GBBl. Nrn. ___1 und Nr. __2 aus der konkursiten Erbmasse des A.________ sel. zu versteigern. Wegen eines Formfehlers musste der am 28. August 2003 erteilte Zuschlag nichtig erklärt werden. Anlässlich der neuen Steigerung vom 22. September 2004 sind die beiden Grundstücke zum Gesamtpreis von Fr. 22'000.-- an den Sohn des Erblassers, B.________, übergegangen.