1.2 X.________ hat gegen den Beschluss der Aufsichtsbehörde vom 17. Mai 2004 beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde und auch Beschwerde bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts eingereicht. Mit Letzterer verlangt sie, der Entscheid der Aufsichtsbehörde vom 17. Mai 2004 sei aufzuheben und das Konkursamt Berner Jura-Seeland, Dienststelle A.________, sei anzuweisen, ihr sämtliche Aktien [recte: Aktienzertifikate] der Y.________ AG unverzüglich herauszugeben. Eventualiter sei der Entscheid der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern aufzuheben, und die Vorinstanz sei anzuweisen, die Beschwerde einlässlich zu behandeln;