1. Das Betreibungsamt Berner Oberland, Dienststelle Thun, stellte am 30. November 2001 dem in X.________ wohnhaften A.________ in der gegen ihn laufenden Betreibung Nr. ... die Konkursandrohung zu. Am 24. Januar 2002 zeigte die Konkursrichterin (Gerichtspräsidentin 3) des Gerichtskreises X Thun gestützt auf das eingereichte Konkursbegehren den Parteien den Termin zur Konkursverhandlung an. Da die Vorladung dem Schuldner nicht zugestellt werden konnte, machte die Konkursrichterin die Konkursverhandlung durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern vom 23. März 2002 öffentlich bekannt. Dagegen erhob A._____