43 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit Art. 81 OG). Im Übrigen übersieht die Beschwerdeführerin, dass die (obere) kantonale Aufsichtsbehörde auf Grund von Art. 20a Abs. 2 Ziff. 2 SchKG, d.h. von Bundesrechts wegen, den Sachverhalt von Amtes wegen festzustellen hatte.