__ AG nahm diesen Entscheid am 10. Juni 2005 in Empfang. Mit einer vom 16. Juni 2005 datierten und am 17. Juni 2005 dem Obergericht überbrachten Eingabe führt sie (rechtzeitig) Beschwerde an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts und beantragt, ihr die uneingeschränkte Nutzung des strittigen Fahrzeugs zu gewähren. In seinem Aktenüberweisungsschreiben hat sich das Obergericht zur Beschwerde nicht geäussert. Andere Vernehmlassungen sind nicht eingeholt worden.