Mit Eingabe vom 21. Februar 2005 hatte die X.________ AG ein Gesuch um Herausgabe der Schlüssel und des Fahrzeugausweises für den mit Beschlag belegten "Maserati Coupé GT Cambiocorsa" gestellt, das das Betreibungsamt A.________ am 25. Februar 2005 abwies. Gegen diese Verfügung erhob die X.________ AG Beschwerde an den Amtsgerichtspräsidenten III von Luzern-Land als unterer kantonaler Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen, der am 3. Mai 2005 die Verfügung des Betreibungsamtes aufhob und dieses anwies, die Schlüssel zum strittigen Fahrzeug herauszugeben und der X.________ AG den Zugang zu diesem zu gewähren.