2. Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegnerin, dem Konkursamt des Kantons St. Gallen, und dem Kantonsgericht St. Gallen, kantonale Aufsichtsbehörde für Konkurs, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 10. März 2006 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: