256 Abs. 3 SchKG wurde den Gläubigern Gelegenheit geboten, bis 21. Juli 2005 ein höheres Angebot einzureichen. Falls kein Angebot eingehe, werde zum Preis von 3 Mio. Franken verkauft. Mit Schreiben vom 21. Juli 2005 reichte die X.________ AG ein Angebot über 3,020 Mio. Franken samt Finanzierungsausweis ein. Das Konkursamt teilte der X.________ AG am 8. November 2005 mit, nicht ihr Kaufangebot werde berücksichtigt, sondern die Offerte der Grundpfandgläubigerin vom 4./7. November 2005 über 4,5 Mio. Franken. Der X.________ AG wurde Gelegenheit geboten, das Angebot innerhalb von 10 Tagen nochmals zu überbieten.