Auf Beschwerde der Gläubigerin und Anweisung der Aufsichtsbehörde an das Betreibungsamt wurden am 14. Mai 2003 die sich aus den beiden Policen ergebenden Kapitalguthaben des Schuldners gegenüber der Rentenanstalt mit Arrest belegt. Nach erfolgreicher Arrestprosequierung, Beseitigung des Rechtsvorschlages und dem von der Gläubigerin verlangten Fortsetzungsbegehren pfändete die Dienststelle Bern am 31. Oktober 2003 diverse Vermögensgegenstände, darunter auch die beiden Guthaben aus den Lebensversicherungspolicen.