_ nahm den Entscheid des Kantonsgerichts am 4. Januar 2002 in Empfang. Mit einer vom 5. Januar 2002 datierten und noch am gleichen Tag zur Post gebrachten Eingabe führt sie (rechtzeitig) Beschwerde an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts und beantragt, die pfändbare Quote auf höchstens Fr. 600.-- im Monat herabzusetzen. Das Kantonsgericht hat auf eine Stellungnahme zur Beschwerde ausdrücklich verzichtet. Andere Vernehmlassungen sind nicht eingeholt worden. 2.- a) Zur Begründung ihrer Beschwerde weist die Beschwerdeführerin ausschliesslich auf eine Vereinbarung vom 11. August 2000 mit der Bank C.__