_ sei für 10 Jahre des Landes zu verweisen. C.________ sei mit Eintragung im Schengener Informationssystem für 8 Jahre des Landes zu verweisen. Eventualiter sei das Urteil des Appellationsgerichts hinsichtlich der Verurteilung von A.________ wegen Nötigung und betreffend die Nichtanordnung der Landesverweisungen von A.________, B.________ sowie C.________ aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Mit Mitteilung vom 9. Dezember 2024 wurden die Parteien darüber orientiert, dass die Beschwerde in Umsetzung einer Entscheidung der Verwaltungskommission des Bundesgerichts, die sich auf Art. 12 Abs. 1 lit.