zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Haft und Auferlegung einer Probezeit von 3 Jahren, wobei beide Strafen jeweils als Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts March SZ vom 25. November 2020 ergingen. C.________ verurteilte es zu einer 8-monatigen bedingten Freiheitsstrafe unter Anrechnung des Polizeigewahrsams und Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren. Von einer (fakultativen) Landesverweisung sah es bei allen dreien ab.