B. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt sprach A.________, B.________ und C.________ am 16. März 2023 in Abweichung vom erstinstanzlichen Urteil jeweils der Nötigung schuldig. Es verurteilte A.________ zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Haft und Auferlegung einer Probezeit von 4 Jahren, und B.________ zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Haft und Auferlegung einer Probezeit von 3 Jahren, wobei beide Strafen jeweils als Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts March SZ vom 25. November 2020 ergingen.