, B.________ und C.________ am 9. Februar 2019 zusammen mit anderen Beschuldigten nach Basel gefahren waren und dort D.________ gesucht hatten. Als sie ihn gefunden hätten, hätten sie ihn beim Verlassen eines Einkaufsladens gehalten, auf der Strasse eskortiert und abgeschirmt. Auf diese Weise hätten sie es dem Mitbeschuldigten E.________ ermöglicht, gegen D.________ tätlich zu werden (Faustschlag) und ihn mit einem langen Messer zweimal in den Bauch zu stechen. E.________, A.________ und B.________ hätten dabei einen gemeinsamen Tatplan verfolgt, welcher unter anderem das Mitführen eines Messers und das Festhalten bzw. Abschirmen des Opfers umfasst habe.