B. Mit Urteil vom 22. Dezember 2022 sprach das Bezirksgericht Visp A.________ von der Anklage der mehrfachen Nötigung im Sinne von Art. 181 StGB in Bezug auf die Vorfälle vom September 2020 zum Nachteil von D.________ frei und im Übrigen der mehrfachen Nötigung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je Fr. 190.-- sowie zu einer Busse von Fr. 950.-- bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen. Dagegen führte A.________ Berufung an das Kantonsgericht des Kantons Wallis, welches mit Urteil vom 21. Juli 2023 "in Abweisung der Berufung" das erstinstanzliche Urteil in der Sache bestätigte.