Dieser Vorfall ereignete sich, nachdem sich der Beschwerdeführer bereits am 6. Juni 2022 einer Fahrzeugkontrolle entzogen hatte. In Österreich war der Beschwerdeführer wegen Diebstahls und Hehlerei für etwa 9,5 Monate inhaftiert, bevor er an die Schweiz ausgeliefert und am 18. September 2023 erneut in Untersuchungshaft versetzt wurde. Vor seiner Verhaftung war der Beschwerdeführer zuletzt in Österreich gemeldet, weil er - gemäss eigener Aussage - dorthin ausgewandert war (angefochtener Beschluss E. II.4.4.2). Der Beschwerdeführer gab als Grund für seinen Wegzug die damalige "grosse Liebe" in Österreich an, von der er nicht wisse, ob er noch in einer Beziehung mit ihr sei.