B. A.________ stellte am 21. Juli 2024 ein Gesuch um Haftentlassung. Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Bülach wies dieses mit Verfügung vom 30. Juli 2024 ab. Die von A.________ dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Zürich mit Beschluss vom 28. August 2024 ab.