mit Verfügung vom 8. Juni 2021 in Untersuchungshaft. Nachdem das Obergericht des Kantons Zürich am 29. Oktober 2021 ein Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers gutgeheissen hatte, ordnete das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Bülach mit Verfügung vom 18. September 2023 erneut Untersuchungshaft an. Am 6. Juni 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Bülach die strafprozessuale Haft bis zum 6. September 2024.