Der (Sozialversicherungs-) Betrug als Verbrechen und das damit verbundene Verschulden wiegten vergleichsweise schwer. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass der wesentliche Teil des Vermögensschadens im Rahmen des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung mit rund Fr. 20'000.-- und damit einem Vergehen mit einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe angefallen sei, während unter den (vollendeten) Betrug vergleichsweise "nur" rund Fr. 4000.-- fielen.